Versicherung für Langzeitreisende, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Au-Pairs & Freiwillige, Globetrotter, Backpacker und Work & Traveller.
- Sondertarif -
Deine Vorteile auf einen Blick
- umfassender Schutz vom 1. bis 24. Monat
- hervorragende Leistungsinhalte zu Top-Prämien
28,00 € pro Monat
ReisePolice WORLD - Versicherung
Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung für Work & Traveller, Studenten, Sprachreisende und Weltenbummler kann von Personen mit Wohnsitz in Deutschland und der EU abgeschlossen werden. Unser leistungsstarker Sondertarif hat keine Selbstbeteiligung und ist jederzeit vor Reiseantritt buchbar. Die Reiseversicherung eignet sich bestens für:
- Schüler, Sprachschüler und Studenten
- Au-Pairs
- Freiwilligendienst
- Praktikanten, Doktoranden und Gastwissenschaftler
- Work & Travel, Working Holiday
- Backpacker, Globetrotter und Langzeiturlauber
- nicht entsandte Geschäftsreisende (Selbstständige)
- Sabbatical
- ReisePolice WORLD + Auslandsschutz "Komfort"
Auslandskrankenversicherung + Reise-Haftpflichtversicherung, Reise-Unfallversicherung, Reise-Unterbrechungsversicherung und Reise-Abschiebekostenversicherung - ReisePolice WORLD + Auslandsschutz "Komfort Plus"
Auslandskrankenversicherung + Reise-Haftpflichtversicherung, Reise-Unfallversicherung, Reise-Unterbrechungsversicherung, Reise-Abschiebekostenversicherung und Reise-Gepäckversicherung
Leistungen der ReisePolice im Detail
ReisePolice WORLD - Krankenversicherung
Leistungen: Auslandskrankenversicherung |
ReisePolice WORLD
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Erstattung der Kosten für: |
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stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen |
100 % |
ambulante Heilbehandlungen | 100 % |
Röntgendiagnostik | 100 % |
Strahlen,- Licht und sonstige physikalische Behandlungen | 100 % |
Heilmittel, Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik | 100 % |
Arznei-, Heil- und Verbandsmittel | 100 % |
Impfungen, die während des versicherten Aufenthaltes erforderlich werden | 100 % |
schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung | 100 % |
Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und vorhandenen Zahnprothesen | 100 % |
provisorischer Zahnersatz bzw. provisorische Zahnprothesen nach einem Unfall | 100 % |
Herzschrittmacher und Prothesen: Wenn diese während des versicherten Aufenthaltes erstmals erforderlich werden und notwendig sind, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten | 100 % |
Hilfsmittel, die während des versicherten Aufenthaltes erstmals notwendig werden; Beispiel: Gehhilfen; Miete eines Rollstuhls | 100 % |
maximal fünf ambulante psychoanalytische oder psychotherapeutische Sitzungen | 100 % |
medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen | 100 % |
Telefonkosten für Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale der ERV je versicherten Fall | 100 % |
ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen | 100 % |
medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche | 100 % |
Entbindung oder Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche | 100 % |
Heilbehandlungen für das neugeborene Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche | 100 % |
Wenn die Schwangerschaft während des versicherten Aufenthaltes eingetreten ist: - Schwangerenvorsorge einschließlich Ultraschalluntersuchungen - ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen - ambulante oder stationäre Entbindung, Erstattung der Mehrkosten für einen Kaiserschnitt, wenn dieser medizinisch notwendig ist - medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche - Geburtshelfer und Hebammen - postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen |
100 % |
Neugeborene können ab der Geburt versichert werden, Voraussetzung ist, dass ein Elternteil am Tag der Geburt mit einem Tarif zur Auslandskrankenversicherung ReisePolice WORLD versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt. | |
erste telefonische Hilfestellung bei benötigtem psychologischem Beistand aufgrund einer Notsituation | 100 % |
Krankenhaustagegeld (als Kostenersatzleistung) bei stationärer Behandlung bis max. 30 Tage ab Beginn der Behandlung | 50 €/Tag |
Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus bei stationärer Behandlung eines minderjährigen, mitreisenden Kindes | 100 % |
Nachleistung im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 100 % |
medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport zum Wohnort im Heimatland oder zum Wohnort im Heimatland nächstgelegene geeignete Krankenhaus | 100 % |
Rückführung des Reisegepäcks zum Wohnort im Heimatland im Fall eines Rücktransports | 100 % |
medizinisch notwendiger Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus im Ausland und zurück in die Unterkunft bei stationärem Aufenthalt oder ambulanter Erstversorgung | 100 % |
Überführung an den vor Antritt des versicherten Aufenthaltes letzten Wohnsitz | 100 % |
Bestattung im Ausland, bis zur Höhe die eine Überführung kostet | 100 % |
im Todesfall - Rückführung des Gepäcks an des vor Antritt des versicherten Aufenthaltes letzten Wohnort im Heimatland | 100 % |
telefonische Beratung zur ärztlichen Versorgung oder zu Arzneimitteln | 100 % |
Hin- und Rückreisekosten für einen Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei stationärem Aufenthalt länger als 5 Tage | 100 % |
Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus (Darlehen) bis | 15.000 € |
Erstattung von Kosten für eine Notfallbetreuung, wenn die Betreuung minderjähriger Kinder oder betreuungsbedürftiger Personen aufgrund von Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod nicht mehr gewährleistet werden kann | 100 % |
Organisation der Rückreise minderjähriger Kinder oder betreuungsbedürftiger Personen und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise, wenn die Betreuung aufgrund von Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod nicht mehr gewährleistet werden kann; alternativ Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort im Ausland | 100 % |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis | 10.000 € |
Heimaturlaubsschutz pro Versicherungsjahr | 8 Wochen |
ReisePolice WORLD - Zusatzversicherung "Komfort"
Leistungen: Haftpflicht-Versicherung |
ReisePolice WORLD
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Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: |
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Personen- und Sachschäden | 1.000.000 € |
Schäden an gemieteten Unterkünften | 1.000.000 € |
Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in Wohnheimen, im Haushalt der Gastfamilie oder in vergleichbaren Unterkünften bis zu | 2.500 € |
Schäden durch das Abhandenkommen von Schlüsseln für die genannten Unterkünfte. In diesen Fällen zahlen wir für den Austausch von Schlössern bis zu | 5.000 € |
Praktikumsschäden (im Rahmen von Schülerpraktika oder eines Studiums) | 10.000 € |
Au-Pair „Berufshaftpflicht“ - Voraussetzung ist, Sie dürfen diese Tätigkeiten aufgrund Ihres Ausbildungsstandes ausüben. Versichert sind außerdem Personenschäden, die Sie als Au-pair an Ihren Gasteltern oder deren Kinder fahrlässig ausüben. | 1.000.000 € |
Leistungen: Unfall-Versicherung |
ReisePolice WORLD
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Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: | |
unfallbedingte kosmetische Operationen bis | 10.000 € |
Versicherungssumme im Invaliditätsfall | 100.000 € |
Todesfall | 10.000 € |
Leistungen: Unterbrechungs-Versicherung |
ReisePolice WORLD
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Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungssummen: | |
Hin- und Rückreisekosten für Unterbrechung des versicherten Aufenthalts bei Tod, schwerer Krankheit oder Unfallverletzung eines nahen Angehörigen bis | 2.000 € |
Leistungen: Abschiebekosten-Versicherung |
ReisePolice WORLD
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Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungssummen: | |
Ihre Abschiebung aus der Bundesrepublik Deutschland in Ihr Heimatland wurde behördlich angeordnet? Dann erstattet die ERV Ihrer Gastfamilie die gegen sie geltend gemachten Abschiebekosten bis zu | 2.000 € |
ReisePolice WORLD - Zusatzversicherung "Komfort Plus"
Leistungen: Haftpflicht-Versicherung |
ReisePolice WORLD
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Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: |
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Personen- und Sachschäden | 1.000.000 € |
Schäden an gemieteten Unterkünften | 1.000.000 € |
Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in Wohnheimen, im Haushalt der Gastfamilie oder in vergleichbaren Unterkünften bis zu | 2.500 € |
Schäden durch das Abhandenkommen von Schlüsseln für die genannten Unterkünfte. In diesen Fällen zahlen wir für den Austausch von Schlössern bis zu | 5.000 € |
Praktikumsschäden (im Rahmen von Schülerpraktika oder eines Studiums) | 10.000 € |
Au-Pair „Berufshaftpflicht“ - Voraussetzung ist, Sie dürfen diese Tätigkeiten aufgrund Ihres Ausbildungsstandes ausüben. Versichert sind außerdem Personenschäden, die Sie als Au-pair an Ihren Gasteltern oder deren Kinder fahrlässig ausüben. | 1.000.000 € |
Leistungen: Unfall-Versicherung |
ReisePolice WORLD
|
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: | |
unfallbedingte kosmetische Operationen bis | 10.000 € |
Versicherungssumme im Invaliditätsfall | 100.000 € |
Todesfall | 10.000 € |
Leistungen: Unterbrechungs-Versicherung |
ReisePolice WORLD
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Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungssummen: | |
Hin- und Rückreisekosten für Unterbrechung des versicherten Aufenthalts bei Tod, schwerer Krankheit oder Unfallverletzung eines nahen Angehörigen bis | 2.000 € |
Leistungen: Abschiebekosten-Versicherung |
ReisePolice WORLD
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Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungssummen: | |
Ihre Abschiebung aus der Bundesrepublik Deutschland in Ihr Heimatland wurde behördlich angeordnet? Dann erstattet die ERV Ihrer Gastfamilie die gegen sie geltend gemachten Abschiebekosten bis zu | 2.000 € |
Leistungen: Reisegepäck-Versicherung |
ReisePolice WORLD
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Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: | |
Ersatz von Reisegepäck je Versicherungsfall bis | 2.000 € |
Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie auf einer Reise mitnehmen, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. | |
Versicherte Ereignisse: | |
Entschädigung, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während des versicherten Aufenthaltes abhandenkommt oder beschädigt wird durch: Straftat eines Dritten, Unfall des Transportmittels, Feuer oder Elementarereignisse (Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch) | |
Entschädigung, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird. Voraussetzung ist, das Reisegepäck befindet sich in Gewahrsam: eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes, einer Gepäckaufbewahrung | |
Lieferfristüberschreitungen durch ein Beförderungsunternehmen | |
Hilfeleistung bei Verlust von Reisezahlungsmitteln | |
Hilfeleistung bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten | |
Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens und Campings (nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen) | |
Versicherungsschutz für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug sowie daran angebrachten, verschlossenen Gepäckboxen | |
Entschädigungsgrenzen: | |
für abhandengekommene oder zerstörte Sachen | Zeitwert |
für beschädigte Sachen: Die notwendigen Reparaturkosten und gegebenenfalls eine verbleibende Wertminderung. Maximal erhalten Sie den | Zeitwert |
für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger | Materialwert |
bei amtlichen Ausweisen und Visa | amtl. Gebühren der Wiederbeschaffung |
Video- und Fotoapparate, Handys, Smartphones, Drohnen, EDV-Geräte, Software einschließlich Zubehör - als mitgeführtes (nicht aufgegebenes) Reisegepäck bis insgesamt | 50 % der VS |
Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (Beispiel: Safe) eingeschlossen sind. Oder wenn sie im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Entschädigung insgesamt bis | 50 % der VS |
Sportgeräte einschließlich Zubehör sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. | 50 % der VS |
Geschenke und Reiseandenken bis | 10 % der VS |
Notwendige Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen: Ihr aufgegebenes Reisegepäck wurde verzögert befördert und erreicht den Bestimmungsort mindestens 12 Stunden nach Ihnen? Dann erstattet die ERV Ihre Auslagen für Ersatzkäufe pro Person bis zu | 250 € |
Für Kreuzfahrtreisende gilt zusätzlich: Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht? Und Ihr Reisegepäck kommt so verzögert an, dass Sie es nicht mit an Bord nehmen können? Dann erstattet die ERV zusätzlich Ihre Auslagen für Ersatzkäufe pro Person bis zu | 250 € |
Tarifinformationen:
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation
einfacher Onlineabschluss
mit Heimaturlaub-Schutz
flexibler Geltungsbereich
Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service
+49 89 4166-1010
Günstige Beiträge für Langeit-Reisen: ReisePolice
Beitrag pro Monat: |
ReisePolice WORLD Auslandskranken-Versicherung
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||
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Einzelperson |
Outgoing/Incoming
Europa*
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Outgoing
Weltweit ohne USA /CAN** |
Outgoing
Weltweit mit USA /CAN***
|
1. bis 24. Monat
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1. bis 24. Monat
|
1. bis 24. Monat
|
|
bis 39 Jahre |
28,00 EUR
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35,00 EUR
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62,00 EUR
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40 bis 55 Jahre |
35,00 EUR
|
44,00 EUR
|
74,00 EUR
|
Beitrag pro Monat: |
ReisePolice WORLD Zusatz-Versicherung (optional)
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Einzelperson |
Weltweit inklusive USA/Kanada |
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Auslandsschutz Komfort
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Auslandsschutz Komfort Plus |
|
Haftpflicht-, Unfall-, Unterbrechungs-Versicherung
|
Haftpflicht-, Unfall-, Unterbrechung-, Reisegepäck-Versicherung |
|
1. bis 24. Monat |
1. bis 24. Monat |
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bis 55 Jahre |
9,00 EUR
|
14,50 EUR |
* Europa - Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen
Wichtig: Außerhalb dieses Geltungsbereiches gilt der Tarif auch dann, wenn die Aufenthaltsdauer in den übrigen Ländern unter 50 % der Gesamtreisedauer beträgt.
** Weltweit ohne USA/Kanada - gültig, wenn Ihr Aufenthalt vollständig oder zu mindestens 51 % außerhalb der USA/Kanada stattfindet
*** Weltweit mit USA/Kanada - gültig, wenn Ihr Aufenthalt vollständig oder zu mindestens 50 % in den USA/Kanada stattfindet
FAQ - Häufige Fragen & Antworten
-
Wer kann sich mit der ReisePolice WORLD versichern?
Du kannst die ReisePolice WORLD abschließen, wenn Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) in Deutschland oder in einem der nachfolgenden EU/EWR Länder hast: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Tschechien.
Der Sondertarif eignet sich für:
- Schüler, Sprachschüler, Studenten, Au-Pairs & Freiwillige
- Praktikanten, Doktoranden & Gastwissenschaftler
- Work & Travel (über eine Organisation oder selbst gebucht)
- Backpacker, Globetrotter & Langzeiturlauber
- nicht entsandte Geschäftsreisende
- begleitende Familienmitglieder
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Reisen in das weltweite Ausland, oder nach Deutschland/in die EU. Bei Buchung kannst Du aus drei Geltungsbereichen wählen. Die Auswahl triffst Du danach, wo Dein Aufenthalt überwiegend stattfindet.
Europa (Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen)
Du kannst diesen Geltungsbereich auch dann auswählen, wenn Dein Aufenthalt durch weitere Länder außerhalb Europas führt. Vorausgesetzt, die Aufenthaltsdauer in den weiteren Ländern beträgt weniger als 50 % der Gesamtaufenthaltsdauer.
Weltweit ohne USA/Kanada
Du kannst diesen Geltungsbereich auch dann auswählen, wenn Du in die USA/Kanada reist. Vorausgesetzt, die Aufenthaltsdauer in USA/Kanada beträgt weniger als 50 % der Gesamtaufenthaltsdauer.
Weltweit mit USA/Kanada
Diesen Geltungsbereich wählst Du, wenn Dein Aufenthalt vollständig oder mindestens 50 % der gesamten Aufenthaltsdauer in den USA/Kanada stattfindet.
Bei Unsicherheit, welcher Geltungsbereich der passende ist, empfehlen wir zunächst die übergeordnete Tarifvariante zu buchen. Sollte sich während der Reise herausstellen, dass Du diese nicht benötigst, ist eine nachträgliche Vertragsanpassung möglich. Die Prämiendifferenz ist dann erstattungsfähig.Bis wann kann ich die Versicherung abschließen?
Der Onlineabschluss des Versicherungsvertrages muss vor Reiseantritt erfolgen. Der Ausreisetag aus Deutschland ist Dein erster Versicherungstag. Als Versicherungsende gilt der Rückreisetag nach Deutschland. Ein Versicherungsabschluss nach Reisebeginn ist nicht möglich.
Wie erhalte ich meine Versicherungsunterlagen?
Den Versicherungsschutz schließt Du schnell und bequem über das Onlinebuchungstool ab. In nur wenigen Minuten erhältst Du anschließend alle relevanten Versicherungsunterlagen per Email. Dazu gehören der Versicherungsschein mit Deiner individuellen Versicherungsnummer, Deine Prämienrechnung sowie allgemeine Informationen und Bedingungen des Versicherungsschutzes. Die Versicherungspolice dient auch zur Vorlage bei Botschaften, Konsulaten und Grenzstationen. Ein zusätzlicher Versand der Police per Post erfolgt nicht!
Solltest Du eine zusätzliche Bestätigung zu Deinem Versicherungsschutz benötigen (z.B. englischer Versicherungsschein), melde Dich bitte per Telefon oder Email bei uns. Gern fordern wir das Dokument anschließend bei der Versicherung für Dich an.
Ich möchte meinen Wohnsitz in Deutschland für die Dauer der Reise abmelden. Ist das ein Problem?
Du bist in der ReisePolice WORLD versicherungsfähig, wenn es sich bei Deiner Reise um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt handelt. Bei Abschluss Deiner Versicherung musst Du noch in Deutschland bzw. der EU gemeldet sein, danach kannst Du Dich abmelden.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein, die ReisePolice WORLD bietet Dir einen umfassenden Versicherungsschutz ohne Selbstbehalte.
Ist ein Heimaturlaub mitversichert?
In der ReisePolice WORLD hast Du pro Versicherungsjahr bis zu 8 Wochen Schutz im Heimatland. Dabei kannst Du selbst entscheiden, ob Du diesen Zeitraum am Stück, oder frei über das Jahr verteilt nutzt. Bitte beachte, dass im Versicherungsfall stets Nachweise für die Ein- und Ausreise einzureichen sind. Hebe diese bitte daher stets gut auf.
Hinweis: Auch während des Heimaturlaubes beschränkt sich der Versicherungsschutz auf akute medizinische Notfälle (Krankheiten, Unfälle). Vorsorgemaßnahmen (z.B. Zahnreinigung, CheckUps) sind mit der ReisePolice WORLD nicht versichert.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Den Versicherungsschutz bezahlst Du einmalig im Voraus über das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren oder Kreditkarte. Die Prämienrechnung über den gezahlten Beitrag erhältst Du nach Abschluss mit Deinen Versicherungsunterlagen per Email.
Kann ich meinen Versicherungsschutz während der Reise verlängern?
Nein, die ReisePolice WORLD ist nicht verlängerbar. Wir empfehlen Dir daher die Versicherung für die maximal mögliche Reisedaur (längstens jedoch 2 Jahre) abzuschließen. Bei vorzeitiger Beendigung der Auslandsreise kann der Vertrag gekündigt werden. Zuviel gezahlte Beiträge werden dann erstattet.
Ist die Versicherung vorzeitig kündbar?
Ja, eine vorzeitige Kündigung der Versicherung ist möglich. Bitte übermittle uns Deinen Kündigungswunsch schriftlich (Email, Fax oder Brief) und füge Deinen Rückreisenachweis (z. B. Flug-, Zug- oder Busticket) bei. Die ERGO Reiseversicherung nimmt anschließend eine Teilstornierung vor, in Rahmen derer Dir das Prämienguthaben erstattet wird.
-
Wie kann ich einen Schadenfall melden?
Die Beantragung der Leistungserstattung nimmst Du bitte direkt bei der ERGO Reiseversicherung vor. Kleinere Rechnungen zahlst Du dabei bitte vorerst selbst und reichst diese wie folgt bei der Versicherung ein:
Schritt 1 - Bitte halte folgende Unterlagen bereit:
- Versicherungsnummer
- Reise-Buchungsbestätigung(en) (sofern vorhanden)
- Arzt- / Krankenhausrechnung
- Weitere medizinische Rechnungen z.B. für Medikamente
- Deine Bankverbindung
Fehlende Belege oder Nachweise verzögern die Schadenbearbeitung und werden von der Versicherung nachgefordert. Tipp: Für eine schnellere Schadensbearbeitung scanne alle Nachweise ein und lade diese im Schadenformular hoch. Du kannst Deine Dokumente in folgenden Formaten hochladen: PDF, JPG oder PNG. Bitte scanne die Belege möglichst richtig herum ein. Pro Dokument ist die Größe auf 5 MB begrenzt.
Schritt 2 – Onlineschadenmeldung
Unter folgendem Link kannst Du den Schaden online melden: https://portal.reiseversicherung.de/web/de_erv_customer/schaden-auslandsreisekrankenversicherung
Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notrufservice unter der Tel.-Nr. 089 4166-1010 aus dem Inland oder +49 89 4166-1010 aus dem Ausland unter Angabe der Versicherungsnummer und ggf. des Reiseveranstalters zu verständigen. Die erfahrenen Mitarbeiter der ERGO Reiseversicherung sind für Dich da, wenn:
- Du in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung musst. Die ERGO RV hilt Dir bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus und übernimmt die Abrechnung der Kosten.
- Ein Krankenrücktransport durchgeführt werden soll.
- Du während der Reise weitere Hilfeleistungen im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen (wie etwa Beistand bei einem Reiseabbruch oder den Verlust von Reisezahlungsmitteln und -dokumenten) brauchst.
Weitere Informationen zum Thema Schadenmeldung findest Du hier: https://www.reiseversicherung.de/de/schaden-service/wahrend-der-reise/index.htmlTransportunfähig vor Ende des Versicherungsschutzes - gibt es eine Nachleistungspflicht?
Du bist über das Ende des versicherten Aufenthaltes hinaus transportunfähig? Dann übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Behandlungskosten bis zum Tag Deiner Transportfähigkeit.
Kann ich meine Versicherung vorzeitig kündigen?
Ja, eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsschutzes ist möglich! Hierfür benötigen wir eine schriftliche Mitteilung per E-Mail, sowie einen Rückreisenachweis (z. B. Flugticket) von Dir. Die ERGO Reiseversicherung wird anschließend eine Teilstornierung vornehmen:
Deine ursprünglich gebuchte Police wird durch die ERGO Reiseversicherung storniert. Dadurch erhältst Du eine komplette Prämienerstattung auf Dein Konto. Anschließend erfolgt durch die Versicherung eine Neubuchung über den tatsächlich genutzten Versicherungszeitraum. Die Unterlagen für den neuen, verkürzten Versicherungsschutz bekommst Du per E-Mail zugesendet. Dein Konto wird mit der Prämie für die neue Versicherung belastet und der Differenzbetrag verbleibt als Guthaben aus diesen beiden Buchungen auf Deinem Konto.
Bitte beachte, dass die Abrechnung monatsgenau, gemäß der Prämientabelle durchgeführt wird.
Kann ich meinen Vertrag aus dem Ausland verlängern?
Nein, eine Verlängerung des Versicherungsschutzes aus dem Ausland ist mit der ReisePolice WORLD nicht möglich. Solltest Du über das ursprünglich gebuchte Vertragsende hinaus Versicherungsschutz benötigen, melde Dich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns.
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Wann kann die ReisePolice WORLD erneut abgeschlossen werden?
Wenn Du bereits schon einmal mit der Auslandskrankenversicherung ReisePolice WORLD versichert warst und nun eine neue Reise startest, kannst Du den Tarif erneut buchen. Wichtig ist, dass Du weiterhin die Voraussetzungen für einen gültigen Versicherungsabschluss erfüllst:
- Bestehender Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Frankreich, Dänemark, Polen, Tschechien oder Italien.
- Onlineabschluss vor Reisebeginn.
- Der Abreisetag entspricht dem Versicherungsbeginn.
Wichtiger Hinweis: Ein Neuabschluss bzw. die Onlinebuchung aus dem Ausland heraus ist nicht möglich! Ein solcher Versicherungsabschluss wäre ungültig!
Kontakt
Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
Ansprechpartner

MATHIAS JENSCH

MICHAELA SIEBER

HENRIETTE BEIL